Samstag, 18. Oktober 2014, 17:39
Ab dem 18.10.2014 ersetzt ein elektronisches Bewerbungsformular das alte Verfahren.
Bewerbungen für eine Ausreise im Jahr 2015, die bereits bei uns eingegangen sind und noch das alte Bewerbungsformular verwenden, werden wir trotzdem gleichberechtigt berücksichtigen.
Es ist also nicht notwendig, sich noch einmal zu bewerben!